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Gemeinnützige Stiftung

Die PHV wurde 1973 als rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Stiftung errichtet. In der Stiftungsverfassung ist festgeschrieben:

"Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken, insbesondere durch Förderung der Betreuung und Versorgung von Patienten, Hilfs- und Pflegebedürftigen."

"Zum Stiftungszweck gehört ferner die Durchführung von Fort- und Weiterbildung."

"Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke."

Die Gemeinnützigkeit wird der PHV seit Bestehen ohne Einschränkung von den Finanzämtern zuerkannt. Das heißt: Die PHV verfolgt ihre Aufgaben satzungsgemäß ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Wirtschaftsprüfer und staatliche Aufsicht (Regierungspräsident) kontrollieren den Jahresbericht der PHV.


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