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Das PHV–Kooperationsmodell

  • Der ärztliche Leiter eines Zentrums ist nicht Angestellter der PHV, sondern im Regelfall selbständiger niedergelassener Facharzt, der gleichzeitig eine internistische Facharztpraxis betreibt.
  • Der Internist / Nephrologe erbringt die ärztlichen Leistungen im Dialysezentrum und gleichzeitig internistische Leistungen in seiner Praxis.
  • Die PHV erbringt im Rahmen der Dialyseversorgung die notwendigen Sach- und Dienstleistungen einschließlich des Personaleinsatzes.
  • Während der kooperierende Arzt seine ärztlichen Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnet, erhält die PHV die Vergütungen für ihre Dialyseleistungen aufgrund eigener Verträge mit den Kostenträgern.
  • Das PHV-Kooperationsmodell ist durch die Vorschriften des Sozialgesetzbuches und die nachgelagerten Rechtsbereiche ausdrücklich abgesichert. Das Modell bietet dem Arzt und den Vertragspartnern eine klare, zuverlässige und überschaubare Rechtsgrundlage.