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Schwerbehinderung

Behinderung wird international unterschiedlich definiert. In Deutschland gilt ein Mensch als behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Liegt danach eine Behinderung vor – was bei Dialysepatienten immer anzunehmen ist –, so bedeutet das für den Betroffenen, dass er bestimmte Rechtsansprüche genießt und ihm Vergünstigungen in Alltag und Beruf eingeräumt werden.

Nierenkranke sollten bei ihrem zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dialysepatienten erhalten regelmäßig einen Grad der Behinderung von 100 %, Patienten nach Transplantation von mindestens 50 % zuerkannt. Damit sind bestimmte Vorteile in Beruf und Alltag verbunden.

Je nach Grad der Behinderung kann es in folgenden Bereichen Vergünstigungen geben:

Steuern

Kündigungsschutz

Urlaub

Altersrente

Wohngeld

Unterstützung für Jugendliche bei Ausbildung, Studium und Beruf (besondere Beratung bei der Agentur für Arbeit, berufsfördernde Maßnahmen)

öffentliche Veranstaltungen

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

www.integrationsaemter.de
Stichwort Schwerbehinderung

www.vdk.de
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Wurzerstraße 4 a
53175 Bonn
Tel.: 0228-82 093-0
Fax: 0228-82 093-43
kontakt@vdk.de

www.sovd-bv.de.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030-72 62 22 -0
Fax: 030-72 62 22 -311
contact@sozialverband.de