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Informationen zum neuen PHV-Design
Bedienhilfen
Die Pflegeversicherung tritt dann ein, wenn neben der Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellt auf Antrag die entsprechende Pflegestufe I, II oder III fest.
Zuständig für die Pflegeversicherung sind die Pflegekassen der jeweils zuständigen Krankenkasse.
Nähere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie in den entsprechenden
Publikationen des Bundesminsteriums für Gesundheit.